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   RG, 04.10.1934 - 3 D 841/34   

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https://dejure.org/1934,227
RG, 04.10.1934 - 3 D 841/34 (https://dejure.org/1934,227)
RG, Entscheidung vom 04.10.1934 - 3 D 841/34 (https://dejure.org/1934,227)
RG, Entscheidung vom 04. Oktober 1934 - 3 D 841/34 (https://dejure.org/1934,227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann als "Untersuchung" im Sinne des § 246 a Satz 2 StPO. nur eine solche verstanden werden, die der Sachverständige unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Entmannung des Angeklagten vorgenommen hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 327
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 28.06.1994 - 1 StR 140/94

    Unterbringung - Hinweis - Untersuchung

    Die Entscheidung RGSt 68, 327, auf die sich die vom Generalbundesanwalt genannten Kommentarstellen berufen (Herdegen in KK 3. Aufl. Rdn. 3, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. Rdn. 3, Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. Rdn. 10, alle zu § 246 a), befaßt sich mit einem anderen Sachverhalt.

    Soweit in BGHSt 18, 374, 375 beiläufig darauf hingewiesen wird, "daß die Vernehmung des Sachverständigen Dr. B. allein der Vorschrift nicht entsprochen hätte, weil er den Beschuldigten nicht im Hinblick auf dieses Verfahren und die darin zu treffenden Anordnungen untersucht hat", wird nicht deutlich, welcher Art die durch Dr. B. vorgenommene Untersuchung gewesen war; auch wird als Beleg wiederum die Entscheidung RGSt 68, 327 angeführt, ohne deren besondere Fallgestaltung zu erwähnen.

  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an

    In der neuen Verhandlung muß es auch beachten, daß dem § 246 a Satz 2 StPO nur eine solche ärztliche Untersuchung genügt, die der Arzt gerade im Hinblick auf die von dem Gericht ins Auge gefaßte Sicherungsmaßregel vornimmt (RGSt 68, 129, 133 und 68, 327; BGHSt 9, 1 f [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55] und Urt. vom 7. Mai 1963 - 1 StR 70/63 -).
  • BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63

    Unterbringung eines Beschuldigten in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt -

    Da durch die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Wendel der Vorschrift des § 246 a StPO genügt wurde, ist es unerheblich, daß die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Bernsdorff allein der Vorschrift nicht entsprochen hätte, weil er den Beschuldigten nicht im Hinblick auf dieses Verfahren und die darin zu treffenden Anordnungen untersucht hat (vgl. RGSt 68, 327; BGHSt 9, 1 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
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  • BGH, 02.11.1971 - 5 StR 591/71

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Anforderungen an die

    Für die neue Hauptverhandlung wird zu beachten sein, daß dem § 246 a StPO nur eine solche ärztliche Untersuchung genügt, die der Arzt gerade im Hinblick auf die vom Gericht ins Auge gefaßte Sicherungsmaßregel durchgeführt und die sich auf die geistige und körperliche Beschaffenheit des Untersuchten gerade in denjenigen Beziehungen erstreckt hat, welche für die hierbei zu beurteilenden Fragen ausschlaggebend sind (RGSt 68, 327; BGH 1 StR 204/65 vom 6.7.1965).
  • BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80

    Anforderungen an Sachverständigengutachten bei Unterbringung des Täters in

    Die Bestimmung des Umfangs der zur Erstattung des Gutachtens erforderlichen Untersuchung muß und kann in der Regel der fachkundigen Beurteilung des Sachverständigen überlassen bleiben (RGSt 68, 198, 200; 68, 327, 329).
  • BGH, 26.09.1967 - 1 StR 213/67

    Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Strafe - Zweifel an der vollen

    Welcher Unterlagen er zur Erstattung seines in der Hauptverhandlung erstatteten Gutachtens bedurfte, mußte seinem vernünftigen Ermessen überlassen bleiben (RGSt 68, 327, 329; BGH Urteil vom 23. Juli 1953 - 2 StR 196/53 -), zumal er es nach einer eingehenden neurologisch-psychiatrischen Untersuchung und Abgabe einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme erstattet hat (Bl. 288 ff der Sachakten Bd X mit Protokoll S. 36)., Der Verteidiger vermochte auch in der Hauptverhandlung keine Tatsachen zu behaupten, die Zweifel an der (vollen) Verantwortung des Angeklagten für seine Taten erregen konnten.
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 697/54

    Rechtsmittel

    Die Untersuchung soll aber im Hinblick auf die Maßregel der Unterbringung erfolgen (s. RGSt 68, 327[329]).
  • BGH, 23.07.1953 - 2 StR 196/53

    Rechtsmittel

    Bei diesen wiederholten Besprechungen und Beobachtungen kann sich der ärztliche Sachverständige sehr wohl ein zuverlässiges Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner Geistesverfassung zur Tatzeit verschafft haben; es muß dem vernünftigen Ermessen des Sachverständigen überlassen bleiben, welcher Unterlagen er zur Erstattung seines Gutachtens bedarf (RGSt 68, 327 [329]).
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 231/56

    Rechtsmittel

    Welche unterlagen er zur Erfüllung seiner Aufgabe braucht, hat er jedoch in der Regel selbst zu beurteilen (RGSt 68, 327, 329, BGH 2 StR 196/53 vom 23. Juli 1953).
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